WeigelSachverständigen- und Ingenieurbüro
Moderne Produktionshalle mit blauer Stahlkonstruktion und Maschinenlinien

Gutachtenfür Maschinenund Anlagen

Ob beschädigte Produktionsanlage, strittige Lieferung oder Schadenfall: Wenn viel Geld an einer technischen Frage hängt, entscheidet die Qualität des Gutachtens. Wir erstatten Gutachten über Maschinen, industrielle Anlagen und Betriebseinrichtungen, durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Unser Maßstab: Das Ergebnis hält stand, vor Gericht, gegenüber Versicherern und Behörden. Und es liegt fristgerecht vor.

Bestellung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Erfahrung
Sachverständigen-Erfahrung seit 1995
Einsatz
Weltweit im Einsatz

Warum es auf das richtige Gutachten ankommt

Beweise sind vergänglich

Eine reparierte Maschine, eine geräumte Halle, ein überschriebener Steuerungsspeicher: Was nicht rechtzeitig dokumentiert wurde, lässt sich später nicht mehr beweisen. Je früher wir den Zustand sichern, desto besser ist Ihre Position in Verhandlung und Verfahren.

Im Zweifel gilt: erst dokumentieren, dann reparieren.

Nicht jedes Gutachten hält vor Gericht

Gerichte sollen bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige heranziehen (§ 404 ZPO). Die öffentliche Bestellung durch die IHK setzt nachgewiesene besondere Sachkunde voraus und verpflichtet dazu, unabhängig, unparteiisch und gewissenhaft zu begutachten. Genau diese Verwertbarkeit ist der Maßstab unserer Arbeit.

Die Kosten müssen Sie oft nicht allein tragen

Bei gerichtlich beauftragten Gutachten richtet sich die Kostentragung nach dem Ausgang des Verfahrens. Kosten eines Privatgutachtens können erstattungsfähig sein, wenn das Gutachten unmittelbar prozessbezogen und zur Rechtsverfolgung notwendig war. Rechtsschutzversicherungen treten je nach Tarif und Deckungszusage ein. Wir sagen Ihnen vor der Beauftragung, mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Ein Gutachten wirkt in beide Richtungen

Es setzt berechtigte Ansprüche durch und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Deshalb arbeiten wir für beide Seiten: für die, die Ansprüche stellen, und für die, die sich dagegen verteidigen.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Welches Gutachten Ihr Fall braucht

Sie müssen die passende Gutachtenart nicht selbst bestimmen. Schildern Sie uns Ihren Fall, die Einordnung ist unsere Aufgabe. Zur Orientierung:

01Beweissicherungsgutachten
Dokumentiert den Zustand von Maschinen und Anlagen, bevor sich etwas verändert: nach einem Schaden, vor einer Reparatur, bei Übergabe, Rückgabe oder Demontage. Die gesicherten Befunde sind die Grundlage für Verhandlungen, Versicherungsfragen und gerichtliche Auseinandersetzungen.
02Gerichtsgutachten
Bei gerichtlicher Bestellung erstatten unsere Sachverständigen Gutachten für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte: zu Schadenursachen und Schadenhöhe, zur Erfüllung vertraglich vereinbarter Spezifikationen, zu Normkonformität und zu Bewertungsfragen. Termintreue und eine nachvollziehbare Methodik gehören dazu, damit das Gutachten auch der kritischen Prüfung durch die Gegenseite standhält.
03Technische Gutachten
Klären Funktionsstörungen und Ausfallursachen und beantworten die Frage, ob eine Maschine hält, was Vertrag, Norm oder Datenblatt zusagen. Häufig der entscheidende Baustein in Gewährleistungs- und Lieferstreitigkeiten, ebenso als Grundlage für Investitionsentscheidungen.
04Versicherungsgutachten
Beantworten Ursache, Höhe und Plausibilität eines Schadens, beauftragt von Versicherern ebenso wie von Versicherungsnehmern. Wenn bei Ihnen gerade ein Schaden eingetreten ist: Auf der Seite Schäden finden Sie die Sofortmaßnahmen und unseren Ablauf im Schadenfall.
05Schiedsgutachten
Klärt eine strittige technische Frage außergerichtlich. Auf Grundlage einer Schiedsgutachtenvereinbarung ist das Ergebnis für beide Seiten grundsätzlich verbindlich. Häufig ist das der schnellste und wirtschaftlichste Weg, einen Konflikt zu beenden, ohne die Geschäftsbeziehung zu beschädigen.
06Parteigutachten
Untermauert Ihre Position: zur Vorbereitung eines Verfahrens, zur kritischen Prüfung eines gegnerischen Gutachtens oder um eine Auseinandersetzung beizulegen, bevor sie vor Gericht landet.

Geht es nicht um einen Streit, sondern um den Wert von Maschinen und Anlagen, etwa für Verkauf, Bilanz oder Versicherungssumme? Dann finden Sie alles Wichtige unter Bewertung.

So läuft es ab

  1. Erstkontakt und Zielklärung

    Sie schildern Ihren Fall. Wir klären, welchem Zweck das Gutachten dienen soll, denn davon hängen Methodik und Verwertbarkeit ab. Und wir sagen Ihnen offen, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.

  2. Unterlagen

    Wir sichten Verträge, Wartungs- und Schadenhistorie, Schriftverkehr, in Gerichtsverfahren den Beweisbeschluss.

  3. Vor-Ort-Termin

    Besichtigung und Beweissicherung, dokumentiert in Bild und Befund. Kurzfristige Termine sind möglich, wenn Beweise in Gefahr sind.

  4. Analyse und Bewertung

    Technische Prüfung, Marktdaten, Normenlage, je nachdem, was die Beweisfrage verlangt.

  5. Gutachten

    Nachvollziehbar aufgebaut, damit Richter, Versicherer und technische Laien den Schlussfolgerungen folgen können. Auf Wunsch erläutern wir das Ergebnis im Termin.

Drei Personen besprechen sich am Laptop zwischen Montagegestellen in einer hellen Halle

Woran Sie uns messen können

Bestellung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: von der IHK geprüfte besondere Sachkunde, Verpflichtung zu Unparteilichkeit, von Gerichten bevorzugt herangezogen.
Erfahrung
Sachverständigen-Erfahrung seit 1995: Maschinen, industrielle Anlagen und Betriebseinrichtungen, national wie international.
Verbände
Mitgliedschaften: VDI, b.v.s. Sachverständige e.V. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger), FUEDI European Loss Adjusting Expert (europaweit anerkannte Qualifikation in der Schadenregulierung, relevant für Versicherer und Makler), Fachverband des Maschinen- und Werkzeug-Großhandels.
Marktnähe
Marktnähe durch die Weigel-Gruppe: Wir bewerten nicht nur nach Tabellen. Über den laufenden Maschinenhandel der Gruppe kennen wir die Preise, die am Markt tatsächlich gezahlt werden.

Schildern Sie uns Ihren Fall

Sie erreichen uns unter 0641 / 97 27 3284 oder über das Formular. Für Anwälte und Rechtsabteilungen: Klageschrift, Beweisbeschluss oder Schriftverkehr können Sie direkt mitsenden.