Weigel

Beweissicherungsgutachten für Maschinen und Anlagen

Das Beweissicherungsgutachten hält den Zustand von Maschinen und Anlagen fest, solange er noch beweisbar ist: nach einem Schaden, vor einer Reparatur, bei Übergabe, Rückgabe oder Demontage. Auf die gesicherten Befunde stützen sich später Verhandlungen, Versicherungsfragen und gerichtliche Auseinandersetzungen.

Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990

Wenn die Produktion nicht warten kann
Nach einem Maschinenschaden muss oft schnell repariert werden, damit der Betrieb weiterläuft. Wer später noch Ansprüche gegenüber dem Versicherer oder dem Lieferanten durchsetzen will, braucht Schadenbild und Schadenumfang in gesicherter Form. Die Beweissicherung hält beides fest; danach kann instand gesetzt werden, ohne die eigene Position zu schwächen.
Mängel an gelieferten Maschinen
Bei strittigen Lieferungen sichern wir die Befunde, aus denen sich ergibt, ob eine Maschine hält, was Vertrag, Norm oder Datenblatt zusagen. Das betrifft sicherheitsrelevante Mängel ebenso wie Leistung und Produktqualität. So dokumentiert, lassen sich Gewährleistungsansprüche durchsetzen oder unberechtigte Forderungen abwehren.
Übergabe, Rückgabe und Demontage
Wechselt eine Maschine den Besitzer oder den Standort, hält das Gutachten den Zustand zum Stichtag fest: bei Übergabe an den Käufer, bei Rückgabe aus Miete oder Leasing, vor und nach einer Demontage. Spätere Streitfragen, wann ein Schaden entstanden ist, lassen sich damit klären.
Dokumentation in Bild und Befund
Beweise sind vergänglich: eine reparierte Maschine, eine geräumte Halle, ein überschriebener Steuerungsspeicher. Wir besichtigen vor Ort und dokumentieren Zustand und Befunde in Bild und Befundbericht; kurzfristige Termine sind möglich, wenn Beweise in Gefahr sind.
Privatauftrag und selbstständiges Beweisverfahren
Beweissicherungsgutachten beauftragen Unternehmen, Anwälte und Versicherer direkt bei uns. Soll der Beweis in einem selbstständigen Beweisverfahren gesichert werden, bestellt das Gericht den Sachverständigen; Gerichte sollen dafür bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige heranziehen (§ 404 ZPO). Unsere Gutachten erstatten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Was heute nicht dokumentiert ist, lässt sich morgen nicht mehr beweisen.

Was sollen wir dokumentieren?

Beschreiben Sie uns Objekt und Situation. Wir sagen Ihnen, welche Befunde zu sichern sind, und richten den Termin danach ein, bevor sich etwas verändert.