Weigel

Gerichtsgutachten für Maschinen und Anlagen

Bei gerichtlicher Bestellung erstatten unsere Sachverständigen Gerichtsgutachten über Maschinen, industrielle Anlagen und Betriebseinrichtungen für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Grundlage ist der Beweisbeschluss; das Gutachten beantwortet die dort gestellten Beweisfragen, nachvollziehbar für Richter, Parteien und ihre Anwälte.

Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990

Typische Beweisfragen
Gerichte beauftragen uns mit Gutachten zu Schadenursachen und Schadenhöhe, zur Erfüllung vertraglich vereinbarter Spezifikationen, zu Normkonformität und zu Bewertungsfragen rund um Maschinen und Betriebseinrichtungen. Neben der Aktenlage stützt sich das Gutachten auf den Ortstermin mit Befundaufnahme sowie, je nach Beweisfrage, auf technische Prüfungen, Marktdaten und die Normenlage.
§ 404 ZPO und die öffentliche Bestellung
Gerichte sollen bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige heranziehen (§ 404 ZPO). Die öffentliche Bestellung durch die IHK setzt nachgewiesene besondere Sachkunde voraus und verpflichtet dazu, unabhängig, unparteiisch und gewissenhaft zu begutachten. Unsere Gutachten erstatten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Nachvollziehbare Methodik, verbindliche Fristen
Befunde, Methodik und Herleitung sind so dokumentiert, dass Richter, Parteien und technische Laien den Schlussfolgerungen folgen können. Gerichtlich gesetzte Fristen sind Teil des Auftrags; Termintreue gehört zur Erstattung ebenso wie die Erläuterung des Gutachtens im Termin, wenn das Gericht sie wünscht.
Abgrenzung: das Parteigutachten
Nicht jedes Gutachten in einem Verfahren stammt vom gerichtlich bestellten Sachverständigen. Ein Parteigutachten untermauert die Position einer Partei: zur Vorbereitung eines Verfahrens, zur kritischen Prüfung eines gegnerischen Gutachtens oder um eine Auseinandersetzung beizulegen, bevor sie vor Gericht landet. Auch solche Gutachten erstatten wir; im selbstständigen Beweisverfahren bestellt dagegen das Gericht den Sachverständigen.

Maßstab eines Gerichtsgutachtens ist die kritische Prüfung durch die Gegenseite.

Welche Beweisfrage ist zu klären?

Senden Sie uns Beweisbeschluss oder Fragestellung. Wir sagen Ihnen, ob wir die Beweisfrage abdecken und wann das Gutachten vorliegen kann.