Schiedsgutachten für Maschinen und Anlagen
Das Schiedsgutachten klärt eine strittige technische Frage außergerichtlich. Grundlage ist eine Schiedsgutachtenvereinbarung, mit der beide Parteien die Feststellung des Sachverständigen vorab als verbindlich anerkennen. Häufig ist das der schnellste und wirtschaftlichste Weg, einen Konflikt zu beenden, ohne die Geschäftsbeziehung zu beschädigen.
Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990
- Typische Streitfragen
- Mängel und Maschinenleistung, eine verweigerte Abnahme, die Erfüllung vertraglich vereinbarter Spezifikationen, Normkonformität sowie Ursache und Höhe eines Schadens. Geeignet ist das Verfahren, wenn der Streit an einer Tatsachenfrage hängt, die ein Sachverständiger feststellen kann, und beide Seiten eine schnelle Klärung wollen.
- Grundsätzlich verbindlich für beide Seiten
- Mit der Schiedsgutachtenvereinbarung unterwerfen sich beide Parteien dem Ergebnis. Die Feststellung des Schiedsgutachters ist damit grundsätzlich verbindlich; die Grenze liegt erst bei offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 BGB analog). Die Streitfrage ist entschieden, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.
- Unparteilichkeit durch öffentliche Bestellung
- Schiedsgutachten erstatten öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Die öffentliche Bestellung verpflichtet dazu, unabhängig, unparteiisch und gewissenhaft zu begutachten; das trägt die Akzeptanz des Ergebnisses auf beiden Seiten. Befunde, Methodik und Herleitung sind so dokumentiert, dass beide Parteien die Feststellung nachvollziehen können.
- Abgrenzung zu Mediation und Gerichtsgutachten
- Im Schiedsgutachten stellt der Sachverständige die strittige Frage verbindlich fest. In der Mediation behalten die Parteien die Lösung selbst in der Hand; der Sachverständige wirkt als neutraler technischer Vermittler mit. Kommt es dennoch zum Prozess, erstatten unsere Sachverständigen bei gerichtlicher Bestellung Gerichtsgutachten.
Grundlage jedes Schiedsgutachtens ist die Vereinbarung beider Parteien; ohne sie gibt es keine Bindung.
So läuft es ab
Klärung der Streitfrage
Beide Parteien benennen den strittigen Punkt; wir sagen, ob er sich für ein Schiedsgutachten eignet.
Schiedsgutachtenvereinbarung
Die Parteien legen fest, welche Frage der Sachverständige entscheidet und dass das Ergebnis beide bindet.
Begutachtung
Sichtung der Unterlagen beider Seiten, Besichtigung und Befundaufnahme vor Ort, dokumentiert in Bild und Bericht.
Schiedsgutachten
Die Feststellung liegt schriftlich vor, nachvollziehbar begründet und für beide Parteien grundsätzlich verbindlich.
Verwandte Leistungen
Eignet sich Ihr Streitfall für ein Schiedsgutachten?
Schildern Sie uns die Streitfrage. Wir sagen Ihnen, ob ein Schiedsgutachten der passende Weg ist oder ob Mediation oder Gerichtsgutachten näher liegen.
