Weigel

Produkt- und Sachmängel an Maschinen und Anlagen

Bei reklamierten Maschinen und strittigen Lieferungen stellt das Gutachten fest, ob Produkt- und Sachmängel vorliegen, worin sie bestehen und welche Ursache sie haben. Vergleichsmaßstab ist die vereinbarte Beschaffenheit: Vertrag, Spezifikation, Norm und Herstellerangaben. Gebraucht werden diese Feststellungen überall dort, wo Gewährleistung oder Produkthaftung im Raum stehen.

Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990

Mangel, Ursache und Spezifikationserfüllung
Das Gutachten beantwortet drei Fragen: Weicht die Maschine von der vereinbarten Beschaffenheit ab? Worin genau besteht die Abweichung? Und liegt die Ursache in der Maschine selbst oder im Betrieb, etwa in Bedienungsfehlern? Grundlage sind der Befund vor Ort, die Unterlagen zur Maschine und der Abgleich mit Spezifikation, Norm und Herstellerangaben.
Strittige Lieferungen, Abnahmen und Gewährleistung
Häufigster Anlass sind Auseinandersetzungen um Lieferung, Abnahme und Gewährleistung: Die gelieferte Maschine bringt nicht die zugesagte Leistung, die Anlage läuft nicht stabil, die Nachbesserung bleibt strittig. Das Gutachten stellt fest, ob die vertraglich vereinbarten Spezifikationen erfüllt sind. Es wirkt in beide Richtungen: für Besteller, die einen Mangel nachweisen müssen, ebenso wie für Lieferanten, die unberechtigte Mängelrügen abwehren.
Schäden durch mangelhafte Produkte
Verursacht eine mangelhafte Maschine einen Unfall oder Schäden an anderen Sachen, brauchen Produkthaftungsfragen eine technische Grundlage: welcher Mangel vorlag, ob er schadenursächlich war und welcher Schaden entstanden ist. Diese Feststellungen treffen wir für Geschädigte ebenso wie für Hersteller, die unberechtigte Forderungen abwehren, auf Wunsch auch als Dokumentation für Rückrufentscheidungen.
Beweissicherung vor Nachbesserung und Weiterbetrieb
In der Praxis wird nach einer Mängelrüge häufig sofort repariert, weil die Produktion nicht stehen kann. Mit der Nachbesserung verschwindet aber der Zustand, um den gestritten wird. Deshalb sichern wir die Befunde vor Ort, bevor repariert oder verändert wird; kurzfristige Termine sind möglich, wenn Beweise in Gefahr sind.
Verwertbar gegenüber Gegenseite und Gericht
Die Gutachten erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Methodik und Herleitung sind so dokumentiert, dass die Feststellungen der Prüfung durch die Gegenseite standhalten. Bei gerichtlicher Bestellung erstatten unsere Sachverständigen das Gutachten auch im Prozess.

Ob Ansprüche bestehen, klären Juristen; ob ein Mangel vorliegt und woher er kommt, klärt das Gutachten.

Was ist an Ihrer Lieferung strittig?

Beschreiben Sie uns Maschine, Vereinbarung und Streitpunkt. Wir sagen Ihnen, welche Feststellungen möglich sind und wann das Gutachten vorliegen kann.