Weigel

Zerschlagungswert- und Fortführungswertgutachten

Zerschlagungswertgutachten und Fortführungswertgutachten beziffern, was Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen in Insolvenz und Sanierung wert sind: einmal bei Auflösung des Betriebs und Einzelverwertung, einmal bei fortgeführtem Geschäftsbetrieb. Beide Werte zusammen sind die Grundlage für die Entscheidung zwischen Fortführung, Übertragung und Verwertung. Kurzfristige Termine sind möglich.

Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990

Für Insolvenzverwalter und ihre Verfahren
Wir bewerten das maschinelle Anlagevermögen der Masse, von der Einzelmaschine bis zur kompletten Betriebseinrichtung. Insolvenzverwalter erhalten realistische Erlöseinschätzungen statt Wunschwerten: als Grundlage für Gläubigerversammlung und Sanierungskonzept, für Verhandlungen mit Kaufinteressenten und für Mindestgebote bei Versteigerungen.
Die Spanne zwischen beiden Werten
Der Fortführungswert unterstellt den weiterlaufenden Betrieb, der Zerschlagungswert die Auflösung und Einzelverwertung; er liegt in der Regel deutlich niedriger. Erst beide Werte nebeneinander zeigen, was Fortführung oder Übertragung des Betriebs wirtschaftlich bedeutet und ab welchem Angebot eine Verwertung vertretbar ist.
Marktdaten statt Buchwerte
Buchwerte und Abschreibungstabellen sagen wenig darüber, was eine Anlage in der Verwertung erzielt. Unsere Werte stützen sich auf Zustand, Restnutzungsdauer, Marktgängigkeit und Vergleichstransaktionen. Der Abgleich mit dem Anlageverzeichnis deckt dabei stille Reserven ebenso auf wie stille Lasten.
Kurzfristig verfügbar, belastbar dokumentiert
In der Insolvenz zählt Geschwindigkeit. Wir liefern kurzfristig belastbare Werte, auch bei engen Verfahrensfristen. Die Gutachten erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; Methodik, Quellen und Herleitung sind so dokumentiert, dass das Ergebnis gegenüber Gläubigern, Gerichten und Erwerbern standhält.
Auch außerhalb des Insolvenzverfahrens
Zerschlagungs- und Fortführungswerte werden auch ohne laufendes Insolvenzverfahren gebraucht: bei Sanierungskonzepten, geplanter Betriebsstilllegung oder Betriebsauflösung sowie bei der Frage, ob ein Standort mit seinem kompletten Maschinenpark weitergeführt oder aufgegeben werden soll.

Ob sich Fortführung oder Verwertung rechnet, zeigt erst der Vergleich beider Werte.

Kurz erklärt

Zerschlagungswert (Liquidationswert)
Der Erlös, der bei Auflösung des Betriebs und Einzelverwertung der Maschinen und Anlagen erzielbar ist. Zerschlagungswert und Liquidationswert bezeichnen dieselbe Wertart.
Fortführungswert
Der Wert der Maschinen und Anlagen unter der Annahme, dass der Betrieb weiterläuft und die Anlagen im Produktionszusammenhang genutzt werden.

Welche Werte braucht Ihr Verfahren?

Beschreiben Sie uns Bestand, Anlass und Terminlage. Wir sagen Ihnen, welche Wertansätze Ihr Fall verlangt und wann das Gutachten vorliegen kann.